Entstehung, Auftrag und Qualifizierung
JGV MH - Leistungsvergleich "Jagdschutz"
Die Qualifizierung vom Jagdgebrauchshund zum Jagdschutzhund im JGV Mittelhessen
Eine weitere interessante Einsatzmöglichkeit und weiteres Qualifikationsmerkmal unserer Jagdgebrauchshunde im JGV Mittelhessen ist die Ausbildung und Prüfung zum Begleit-, Schutz- oder Fährtenhund nach den Prüfungsordnungen des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH), die zwar nicht im Mittelpunkt der jagdlichen Gebrauchshundeausbildung stehen kann, jedoch durchaus als ergänzende Ausbildungs- und Einsatzmöglichkeit, gerade für den Führer eines Vollgebrauchshundes, beachtenswert ist.
Viele Jagdgebrauchshundeführer haben leider oftmals Unkenntnis über Ausbildungs- und Prüfungsmöglichkeiten des kynologischen Dachverbandes VDH.
Diese Unkenntnis steht im Zusammenhang damit, dass nur der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) für das Prüfungswesen der Jagdgebrauchshunde in Deutschland zuständig ist. Im JGHV werden selbstverständlich Prüfungen nach den eigenen Prüfungsordnungen des Verbandes und das ausschließlich und aus gutem Grund nur für die anerkannten Jagdgebrauchshunderassen angeboten.
Die Internationalen VDH/FCI-Gebrauchshundeprüfungen können grundsätzlich im JGHV und seinen Mitgliedsvereinen nicht angeboten werden. Dafür gibt es dann im VDH Gebrauchshunde- und Gebrauchshundezuchtverbände, die nicht für die Ausbildung und Prüfung von Jagdgebrauchshunderassen zuständig sind.
Trotzdem können Jagdgebrauchshundeführer, die Mitglied in einem VDH-Mitgliedsverein sind, auch an solchen Internationalen VDH/FCI-Gebrauchshundeprüfungen mit ihrem Jagdgebrauchshund teilnehmen.
Mitgliedsverein im VDH ist u. a. jeder vom JGHV anerkannte Zuchtverein einer Jagdgebrauchshunderasse. Der JGHV ist übrigens als Verband auch außerordentliches Mitglied im VDH.
Der JGV Mittelhessen e. V. selbst ist seit seiner Gründung satzungsgemäß ganz bewusst ein Gebrauchshundeverein sowohl im JGHV wie auch über den HSVRM/dhv dem VDH angeschlossen, ohne ein Rasse-Zuchtverein der beiden Verbände zu sein. Der JGV Mittelhessen ist ein Verein für Ausbildung, Prüfung und Einsatz von Jagdgebrauchshunden.
Daher ist er durch seine Mitgliedschaft in seinen Dachverbänden daher der erste und bislang einzige Jagdgebrauchshundeverein, der auch für die Internationalen Gebrauchshundeprüfungen des VDH/FCI ausbilden und entsprechende Gebrauchshundeprüfungen ausrichten kann und zusätzlich zu den Verbandsprüfungen des JGHV auch vornimmt.
Aus diesem Grunde stellt die Jagdschutzhundegruppe des JGV Mittelhessen (JSchHG MH) diese Ausbildungsmöglichkeiten etwas ausführlicher dem geneigten Leser im Folgenden vor.
Die Stellung des Jagdschutzhundes früher und heute
Ein wesensfester und vielseitiger Vollgebrauchshund ist auch heute noch in vielen Gegenden im deutschsprachigen Raum ein begehrter Begleiter der Jagd- und Forstschutzbeauftragten.
Schon Altmeister Hegewald war der Ansicht, „dass der deutsche Gebrauchshund eine Waffe zu bilden habe, auf die man sich besonders im Jagdschutz verlassen könne.“
Trotz der klaren Aussagen von Hegewald zu dieser Thematik, der mit diesen Ansichten ein typischer Vertreter seiner Zeit war, ist der durchschnittliche Jagdgebrauchshund bis heute keine Waffe in diesem Sinne geworden.
Kein Zucht- und Prüfungsverein, auch nicht der JGV Mittelhessen oder dessen Jagdschutzhundegruppe, streben dieses Ziel an.
Dennoch können die manchmal vorhandenen Anlagen des Jagdgebrauchshundes auch in diesem Bereich nach wie vor und das auch in der heutigen Zeit durch den Führer nutzbar gemacht werden.
Die klassische Einsatzmöglichkeit im Jagdschutz, die Bekämpfung der Wilderei als Jagdschutzaufgabe, müssen wir hierzu nicht einmal sonderlich bemühen, obwohl auch heute noch die Wilderei ein Thema in so manchen Revieren ist und verstärkt in den Zeiten der wirtschaftlichen Not (Krisenzeiten) in Deutschland wieder werden wird.
Heute leidet das Sicherheitsempfinden der Jägerinnen und Jäger mancherorts unter den Angriffen von extremen Gegnern der Jagd oder anderer Fehlgeleiteter, die sich meist, aber nicht immer, mit der Beschädigung von jagdlichen Einrichtungen begnügen.
Auch Jagdstörungen mit einhergehenden körperlichen Übergriffen auf die Jagdausübungsberechtigten oder deren Jagdgäste kommen in der Gegenwart immer wieder vor. In der polizeilichen Kriminalstatistik werden diese Angriffe auf die geschützten Rechtsgüter der Jägerschaft, wie Eigentum, körperliche Unversehrtheit, Leib und Leben nicht gesondert ausgewiesen, sondern unter den allgemeinen Deliktsfeldern der Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder anderer Vergehen und Verbrechen erfasst.
Diese Tatsachen sollte man nicht verschweigen oder versuchen herunterzuspielen, auch wenn andererseits viele Jäger nicht mit diesen Gefahren in ihren Revieren konfrontiert werden. Verständnis, auch untereinander, für die jeweiligen Revierverhältnisse vor Ort und das Sicherheitsempfinden eines jeden Einzelnen wäre wünschenswerte Normalität.
Die auch immer wieder einmal in Jagdzeitschriften aufkommende Diskussion zum Einsatz eines mannfesten Hundes zur Abwehr eines drohenden unmittelbaren Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit, auf Leib und Leben der Jägerin oder des Jägers ist in diesem Zusammenhang, im Gegensatz zu früheren Jahren, oft stark geprägt von Emotionen und der Angst vor den bestehenden strengen Hundeverordnungen der Bundesländer.
Selbst wenn der Einsatz des Hundes rechtmäßig ist und aufgrund der Verhältnismäßigkeit dem Einsatz einer Schusswaffe auf jeden Fall vorzuziehen, meinen mittlerweile manche Diskutanten innerhalb der Jägerschaft, dass ein Hund nie seine Zähne gebrauchen dürfe. Weder um seinen Führer, noch um sich selbst zu verteidigen.
Es bleibt zu hoffen, dass diese Jagdpazifisten innerhalb der Jägerschaft nicht auch noch ihre Waffen den Straftätern freiwillig in einer Gefahrensituation überlassen werden.
Viele Jägerinnen und Jäger würden sich glücklich schätzen, wenn sie, wie zumeist, alleine in ihrem Revier unterwegs sind und dabei einen standhaften, wesensfesten und vor allem auch einen in einer Konfliktsituationen gehorsamen Vollgebrauchshund an ihrer Seite wissen, auf dem sie sich auch in einer Gefahrensituation verlassen können.
Oftmals würde alleine schon das Mitführen eines solchen Jagdschutzhundes reichen um gefährliche Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen, da auch heute noch ein Vollgebrauchshund eine abschreckende Wirkung erzielt.
Es ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn die bei manchem Hunde vorhandenen angewölften Anlagen durch den Führer oder die Führerin in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Wenn dem Hund, gerade eines Gebrauchshundes mit ausgeprägten Beute- und Wehrtrieb, ein sehr guten Gehorsam vermittelt wird und der Hund lernt mit Triebwechseln umzugehen, d. h. auch in einer großen Konfliktsituation durch den Hundeführer beherrschbar, also im Gehorsam führbar zu bleiben.
Genau auf diesen letztgenannten Punkt zielt die Ausbildung zum Schutzhund in den Mitgliedsvereinen des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) ab:
Auf einen in jeder Situation beherrschbaren Hund, der nicht einfach mal so zufasst, sondern ein Hund der vor allem im Gehorsam seines Führers steht und gelernt hat mit schnellen Triebwechseln umzugehen.
Erwähnenswert ist, dass einige Zuchtvereine im JGHV die Internationalen Schutz- und auch Fährtenhundprüfungen nach IPO des VDH/FCI als Sonderprüfungen in das jeweilige Zuchtbuch ihrer Rasse eintragen bzw. eingetragen haben. Da diese VDH/FCI-Prüfungen auch in der jeweiligen Zuchtordnung und in der Legende der Ahnentafeln erwähnt werden bzw. wurden ist davon auszugehen dass die Zuchtvereine wohl um den Aussagewert dieser nicht einfachen Internationalen Gebrauchsprüfungen des VDH/FCI für die Gebrauchshundezucht wissen.
Bei einigen Vereinen scheint dieses Wissen leider verlorengegangen zu sein oder man könnte auf den Gedanken kommen, dass die Zielrichtung Gebrauchshundezucht nicht mehr die Bedeutung der früheren Jahre beigemessen wird.
Literaturempfehlung zum Thema:
Heinrich Uhde; Das Jagdgebrauchshundwesen. 110 Jahre Jagdgebrauchshundverband e. V. (JGHV). Verlag Neumann-Neudamm
Die vielseitige Ausbildung und Prüfung zum Schutzhund im VDH/FCI
Eine Ausbildung zum Schutzhund im eigentlichen Sinne des Wortes findet bei Mitgliedsvereinen des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) nicht statt. Eine Schutzhundausbildung im eigentlichen Wortsinn hat mit der Ausbildung eines Hundes in einem VDH-Mitgliedsverein auch nicht viel gemein. Diese Schutzausbildung erhalten Hunde in Deutschland nur im Vollzugsdienst bei Polizei oder Zoll und bei der Bundeswehr. Private Sicherheitsunternehmen die solche Hunde ausbilden wollen, müssen entsprechende Auflagen der Behörden erfüllen.
Die Schutzhundprüfung im VDH, in früheren Jahren in Deutschland auch Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde genannt, heißt heute Internationale Gebrauchshundeprüfung (IGP) und besteht aus drei Abteilungen:
Die erste Abteilung (A) ist die Fährtenarbeit, bei dem der Hund eine 400 bis 600 Schritt lange menschliche Fährte auszuarbeiten und „verlorene“ Gegenstände des Fährtenlegers zu verweisen hat.
Die zweite Abteilung (B) besteht aus einem umfangreichen Gehorsamsteil (Unterordnung) mit verschiedenen Übungen wie Freifolge, Sitz, Platz und Steh aus der Bewegung, Freifolge durch eine Gruppe, Voraussenden mit Platz auf Entfernung, Bringen auf ebener Erde, Bringen über Hindernis, Bringen über eine Schrägwand und Ablegen unter Ablenkung, sowie auch eine Schussprobe.
Die dritte Abteilung (C) ist der Schutzdienst, bei dem der Hund nach dem Scheintäter (Schutzdiensthelfer) Verstecke absucht (reviert), diesen finden muss und ihn stellt und verbellt, ohne zuzufassen. Im weiteren Verlauf einer Prüfung werden das Bewachen des Scheintäters und die Verhinderung eines Fluchtversuches, die Entwaffnung und der Transport des Scheintäters und die Verhinderung eines Angriffs des Scheintäters dem Hund abverlangt. Selbstverständlich muss der Hund jederzeit in der Hand seines Führers stehen. Unkontrolliert aggressive Hunde können diese Prüfung nicht bestehen.
Während des Prüfungsverlaufs werden das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und die Belastbarkeit des Hundes durch den Leistungsrichter bewertet (TSB-Bewertung). Folgende Prädikate werden hierzu vergeben: ausgeprägt, vorhanden, nicht genügend.
Aufgrund dieser Vielseitigkeit der abverlangten Prüfungsleistungen wurde die Schutzhundprüfung (SchH) einige Jahre im VDH auch als Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) bezeichnet und heißt heute Internationale Gebrauchshundeprüfung (IGP). Man kann sie der Reihe nach in drei Schwierigkeitsstufen ablegen (IGP 1, 2, 3 / alte Bezeichnungen: SchH / VPG / IPO 1, 2, 3).
Seit 2019 gilt die Internationale Gebrauchshundeprüfungsordnung (IPO) der FCI (VDH).
Der gehorsame und sozialverträgliche Begleiter: Begleithund im VDH
Bevor ein Hund überhaupt zu einer Schutzhundprüfung / IGP 1 zugelassen wird, muss er zuvor eine Begleithundeprüfung mit Verkehrssicherheitsteil (BH/VT oder einfach nur als BH bezeichnet) und der Führer eine Sachkundeprüfung im VDH/FCI bestanden haben.
Die Prüfung des Hundes umfasst einen umfangreichen Gehorsamsteil (Unterordnung) und eine Überprüfung des Hundes in seinem Verhalten (Sozialverträglichkeit). Unsichere, nicht im Gehorsam stehende und aggressive Hunde können selbstverständlich auch hier nicht bestehen.
Eine Wesensprobe (Unbefangenheitsprobe) durch den Leistungsrichter muss ein auf einer VDH-Prüfung vorgestellter Hund bei jeder Prüfungsteilnahme erfolgreich zuvor bestehen um überhaupt am weiteren Prüfungsverlauf teilnehmen zu dürfen.
Die Begleithundprüfung ist Grundvoraussetzung um an allen weiteren IPO-Prüfungen, wie z. B. Schutzhund (IGP 1-3), Fährtenhund (IFH 1-2)-, oder Rettungshundprüfungen (RH) im VDH teilnehmen zu können. Ohne Ausnahme.
Eine weitere Ausbildungs- und Prüfungsmöglichkeit besteht mit dem Hund nach der bestandenen Begleithundprüfung an Unterordnungsprüfungen in drei verschiedenen Schwierigkeitsstufen (UPr 1, 2, 3) oder an Fährtenprüfungen, ebenfalls in drei verschiedenen Schwierigkeitsstufen (FPr 1, 2, 3) teilzunehmen.
Der Spezialist mit der besonderen Nasenleistung: Der Fährtenhund im VDH
Neben der IGP 1 bis 3 gibt es noch eine weitere Gebrauchshundprüfung im VDH, die Internationale Fährtenhundprüfung (IFH).
Die Internationale Fährtenhundprüfung gibt es in den Schwierigkeitsstufen 1 und 2. Es handelt sich hierbei um eine Prüfung für Spezialisten unter den Hunden, die über eine sehr guten Nasengebrauch und eine sehr gute Kondition verfügen müssen.
Der Schwierigkeitsgrad der Internationalen Fährtenhundprüfungen 1 und 2 gegenüber der Abteilung Fährtenarbeit bei der Internationalen Gebrauchshundeprüfung in den Stufen 1, 2 und 3 ist erheblich.
Geländewechsel und Verleitfährten sorgen für Abwechslung, für ein Bestehen ist ein sauberes Arbeiten auf der Fährte unabdingbar.
VDH/FCI-Gebrauchshundeausbildung im JGV Mittelhessen: Ein zusätzliches Angebot für den Hundeführer und seinen Jagdgebrauchshund.
Der JGV Mittelhessen verfügt aufgrund seiner besonderen Mitgliederstruktur bislang als einziger deutscher Jagdgebrauchshundverein über eigene Möglichkeiten und Strukturen der Ausbildung und Prüfung von Begleit-, Schutz- und Fährtenhunden nach VDH/FCI-Prüfungsordnung IPO.
Alle Übungsleiter im JGV Mittelhessen sind erfahrene Jäger, Verbandsrichter und Jagdgebrauchshundeführer. Mehrere davon sind als Ausbilder / Übungsleiter der VDH-Mitgliedsverbände für die Ausbildung von Begleit-, Schutz-, und Fährtenhunden oder als Schutzdiensthelfer lizenziert.
Schon einige unserer Mitglieder haben erfolgreich Gebrauchshundeprüfungen des VDH/FCI mit ihren Hunden abgelegt. Selbst in den höchsten Prüfungsstufen, der Internationalen Gebrauchshundeprüfung in der Stufe 3 (IGP 3; früher SchH 3, VPG 3, IPO 3) und der Internationalen Fährtenhundprüfung in der Stufe 2 (IFH 2) haben unsere Jagdgebrauchshundeteams sehr gute, sogar vorzügliche Leistungen erzielt und brauchen keinen Vergleich mit anderen Gebrauchshunderassen zu scheuen.
Die Jagdschutzhundegruppe im JGV Mittelhessen: Vielseitig und kompetent
Der Jagdschutzhundegruppe im JGV Mittelhessen (JSchHG MH) ist im Verein u. a. auch die Ausbildung zum VDH-Hundeführerschein und die Durchführung der jährlich stattfindenden Leistungsvergleiche für im Einsatz stehende Jagdgebrauchshundeteams übertragen. Ein Großteil unserer Besuchshundeteams und Teams für die Öffentlichkeitsarbeit rekrutiert sich ebenfalls aus der JSchHG MH.
Beratend und ggfs. auch aktiv steht die JSchHG MH, neben unseren geprüften Jagdaufsehern, den Vereinsmitgliedern im JGV Mittelhessen in Jagdschutzangelegenheiten und in besonderen Lagen, wie z. B. als Ergänzung und Unterstützung unseres Spezialhundezuges (Rettungshunde) bei Suchaktionen, im Verein hilfreich zur Seite.
Bei Interesse stehen unsere zertifizierten JGV MH-Übungsleiter für das Gebrauchshundewesen im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) / - Jagdschutzhundegruppe Mittelhessen (JSchHG MH) - für weitere Fragen bereit.
Leistungsvergleich Jagdschutz gem. Erlass JGV MH v. 09.04.2009
Abteilung A (Fährtenarbeit) / Abteilung B (Gehorsam) / Abteilung C (Schutzdienst)
Abteilung A
Der Hund muss eine menschliche Fährte von mindestens 300 m ausarbeiten. Die menschliche Fährte wird mit Einlegung von zwei stumpfwinkligen Haken gelegt. Am Ende der Fährte wird ein Gegenstand (kein Wild) durch den Fährtenleger abgelegt. Der Fährtenleger hat sich nach Auslegen des Apportiergegenstandes in Verlängerung der Fährte zu verbergen. Das Ausarbeiten der Fährte kann frei oder am Riemen erfolgen. Der Hund muss finden und bringen (freies Ausarbeiten) oder finden und verweisen (Riemenarbeit).
Abteilung B
Folgen frei bei Fuß, Ablegen / Schussruhe, Halt/Down auf einer Haarwildschleppe Fuchs (300) mit anschließendem Bringen nach erneutem Ansetzen am Anschuss (Fuchsschleppe im Feld)
Abteilung C
Wahlfächer C 1, C 2, C 3
C 1 - Verteidigung des Fahrzeugs -
Der Hund nimmt Besitz von dem Fahrzeug des Hundeführers. Er muss sich im Fahrzeug oder zumindest in einem Teilbereich frei bewegen können. Eine Anbindung im Fahrzeug ist nicht statthaft. Der Führer muss sich außer Sicht des Hundes begeben. Nach einer Vereinsamung des Hundes (Dauer ca. 5 Minuten) erfolgt eine Reizlage durch einen Figuranten. Der sich im Fahrzeug befindliche Hund muss natürliches Abwehrverhalten zeigen. Ängstliche oder teilnahmslose Hunde, ohne den Willen zu verteidigen, können nicht bestehen.
C 2 - Gegenstandsbewachung -
Der Hund wird angebunden in unmittelbarer Nähe des zu bewachenden Gegenstandes (Wild oder Rucksack) an einer ca. 2,00 m langen Leine befestigt. Die Verwendung eines Hundegeschirrs ist statthaft. Der Führer muss sich außer Sicht des Hundes begeben. Nach einer Vereinsamung des Hunde (Dauer ca. 5 Minuten) erfolgt eine Reizlage durch einen Figuranten. Der beim Gegenstand angebundene Hund muss natürliches Abwehrverhalten zeigen. Ängstliche oder teilnahmslose Hunde, ohne den Willen zu verteidigen, können nicht bestehen.
C 3 - Abwehr eines Angriffs -
Aus einer Deckung heraus erfolgt ein Angriff durch den Figuranten. Der Hund ist bis zur Deckung frei bei Fuß zu führen und darf den Figuranten in der Deckung vorher nicht eräugt haben. Der frei bei Fuß gehende Hund muss natürliches Abwehrverhalten zeigen und den Angriff vereiteln. Ängstliche oder teilnahmslose Hunde, ohne den Willen zu verteidigen, können nicht bestehen.
Zum Bestehen des Leistungsvergleichs Jagdschutz müssen ausreichende Leistungen in den Abteilungen A und B, sowie ausreichende Leistungen in mindestens einem Wahlfach der Abteilung C (C 1 - C 3) gezeigt werden.
Leistungsvergleich Nachtübung / Reviergang bei Nacht - Jagdschutztraining -
Übungen zu Gehorsam, zur Sozialverträglichkeit und zum Schutztrieb des Gebrauchshundes auf dem Wesensparcours. Überprüfung der Wesensfestigkeit. Nähere Einzelheiten sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.