Bild: Ein Vereinsmeister im JGV MH: Deutsch Kurzhaar Yanka v. d. Münzenburg

(VJP, Derby, HZP, Solms, BP HE, Btr., VDH HFS, BH/VT, AD, UPr 1, UPr 2, UPr 3, FPr 1, RH 1, JGV MH Leistungsvergleiche Kanin 800 / 1200 / 1500, JGV MH Leistungsvergleiche Fließgewässer FG 1-3)


Prüfungen im Jagdgebrauchshundewesen sind nur bedingt vergleichbar, wenn es um die Ermittlung des „besten“ Hundes geht.

Anders als bei einer reinen Gehorsamsprüfung auf einem befriedeten Hundeplatz gibt es viele Faktoren, die bei einer jagdlichen Hundeprüfung in einem Revier eine entscheidende Rolle spielen und über die Platzierung nicht wesentlich, aber auch mitentscheiden: Zum Beispiel ob das im Rahmen der Prüfung vorgestellte Gespann überhaupt mehrfach die Möglichkeiten hatte sich am Wild zu präsentieren. Kommt das eine Gespann im Verlauf einer Prüfung mehrfach an Wild, ist es bei einem anderen Gespann aufgrund der Wild- oder Revierverhältnisse vielleicht nicht so gut darum bestellt, trotz der allerbesten Bemühungen der Richtergruppe die Chancen gleichmäßig zu gewähren. Logischerweise lässt sich nicht alles organisatorisch durch den Veranstalter bei einer jagdlichen Hundeprüfung in Feld, Wald und am Wasser beeinflussen und nicht umsonst wünscht man den Teilnehmern vielerorts und oftmals das sogenannte „Suchenglück“. Wir können sicher davon ausgehen, dass der „Suchensieger“ einer Prüfung auch einer der besten Hunde war – und sicher auch davon, daß er das nötige Suchenglück an diesem Tag hatte. Andere Hunde in dieser Prüfung können jedoch genauso leistungsstark sein. Sind wir uns dessen bewusst, wissen wir auch wie schwer es erst dann recht wäre eine Prüfung mit einer anderen Prüfung in einem anderen Verein und unter anderen Wild-/Revier-/Wetterbedingungen vor Ort vergleichen zu wollen. Es ist schlicht nicht möglich. Auf die menschliche Auslegung von Prüfungsordnungen und die Punktevergaben in manchen Gebieten und den daraus resultierenden Prüfungstourismus durch so manchen Hundeführer wollen wir nicht näher eingehen.

Dem Jagdgebrauchshundverein Mittelhessen geht es daher nicht darum den „besten Hund“ bei der Vergabe seines Vereinsmeister-Titels herauszustellen, denn das können wir gar nicht. Wohl aber sind wir als Mitgliedsverein des Jagdgebrauchshundverband (JGHV) und als über den HSVRM und dhv dem Verbande für das Deutsche Hundewesen (VDH) angeschlossen und sehr daran interessiert, dass Prüfungen dieser Dachverbände abgelegt werden, die neben der Gesundheit der Hunde die Grundlage für die züchterische Selektion von geeigneten Gebrauchshunden für die Jagd, einschließlich des Jagdschutzes, sind.

Mit dem Titel Vereinsmeister des JGV Mittelhessen zeichnen wir daher jährlich einen Führer unseres Vereins aus, der vor allem fleißig war und die möglichen Prüfungsangebote in unseren Dachverbänden wahrgenommen und seinen Hund dort erfolgreich vorgestellt hat, sowie auch an unseren eigenen Vereinsveranstaltungen aktiv teilnahm.

Erreichte Punktzahlen auf den verschiedensten, auch rassezuchtspezifisch nicht vergleichbaren Prüfungen oder Suchensiegertitel müssen hier ohne Berücksichtigung bleiben.


Verleihungsbestimmungen gem. Stiftungserlass JGV MH v. 09.10.2013, überarbeitet 16.12.2018:

  • Gültige Mitgliedschaft des Gebrauchshundeführers im JGV Mittelhessen zum Zeitpunkt der Prüfungsteilnahme und der Verleihung.
  • Gültiger Jagdschein des Gebrauchshundeführers zum Zeitpunkt der Prüfungsteilnahme und der Verleihung.
  • Anerkannte Jagdgebrauchshunderasse im JGHV / VDH / FCI, die Auszeichnung JGV MH Vereinsmeister kann nur einmal an ein Gespann vergeben werden. 
  • Der Gebrauchshund steht im Eigentum des JGV MH-Mitglieds zum Zeitpunkt der Prüfungsteilnahme und der Verleihung.
  • Der Gebrauchshund wurde durch das JGV MH-Mitglied selbst ausgebildet.
  • Der Gebrauchshund wurde durch das JGV MH-Mitglied selbst geführt.
  • Übernahme des Hundes zeitweise oder auf Dauer zu Ausbildungszwecken durch Berufsabrichter oder kommerzielle (Jagd-)Hundeschulen schließt die Verleihung aus, ebenso wenn das JGV MH-Mitglied den Hund für Dritte gewerbsmäßig ausgebildet bzw. geführt hat oder den Hund vor oder nach der Verleihung des Titels veräußert. Bei Bekanntwerden solcher Umstände wird der Titel auch nachträglich öffentlich aberkannt.
  • Die Teilnahme an einem Hundeführerlehrgang im JGV MH steht der Verleihung nicht entgegen, sondern wird vorausgesetzt. .
  • Auszeichnungswürdigkeit: Keine Verleihung bei bekanntem unkameradschaftlichen, unsportlichen Verhalten oder Verstößen gegen vereinsinterne Regularien oder geltendes Recht im Zusammenhang mit Hundeführung oder Jagdausübung durch den Hundeführer im JGV MH, insbesondere im Zusammenhang mit Ausbildungsmaßnahmen oder Prüfungen (z.B. Einsatz von verbotenen Hilfsmitteln bei der Ausbildung, unentschuldigtes Fernbleiben von der Prüfung bei getätigter Nennung, Täuschungsversuch bei einer Prüfung, etc. siehe Fallbeispiele "JGV MH - Hundeführer-Ehrenrelief").
  • Ein Anspruch auf Verleihung gegenüber dem Verein besteht nicht.
  • Der Titel "JGV MH-Vereinsmeister" kann bei Austritt aus dem Verein aberkannt werden. Bei Ausschluss aus dem Verein, bei Streichung aus der Mitgliederliste oder bei Verkauf des Hundes ist er abzuerkennen. Die Vereinsgabe ist bei Aberkennung zurück zu geben.                           
  • Bewertung der erbrachten Leistungen des Jagdgebrauchshundeführers mit seinem Hund erfolgt durch einen durch den Verein festgelegten Punkteverteilungsschlüssel für den Titel JGV MH-Vereinsmeister. Punktevergabe jeweils immer nur für die erfolgreich abgelegten Prüfungen eines Hundes mit demselben Führer im Berechnungsjahr in den Bereichen JGHV-/VDH-/LJV-Prüfungen. Sonderpunkte für Teilnahme an JGV MH-Vereinsveranstaltungen.
  • Punktevergabe JGHV: 1 Punkt jeweils für bestandene VJP (wenn im JGV MH geführt) / Derby / JAP / AP / JP; 1 Punkt jeweils für bestandene HZP (wenn im JGV MH geführt) / Solms / HAP / BLP / ZP / EP / EPB; 2 Punkte jeweils für bestandene VGP (wenn im JGV MH geführt) / VPS (wenn im JGV MH geführt) / GP / Vp (DTK) / RGP / VP / HP; 1 Punkt jeweils für bestandene Btr (wenn im JGV MH geführt) / VStP / 2 Punkte jeweils für bestandene VSwP20 / VFSP20 / 3 Punkte jeweils für bestandene VSwP40 / VFSP40 im Berechnungsjahr – Keine Punktevergabe für bestandene VGP / VPS im Berechnungsjahr, wenn im gleichen Jahr wie VJP / Derby / HZP / Solms abgelegt
  • Punktevergabe VDH: 1 Punkt jeweils für bestandene IAD; 2 Punkte jeweils für bestandene BH/VT / IBGH; 2,5 Punkte jeweils für bestandene UPr / FPr / StPr / SPr; 3 Punkte jeweils für bestandene IGP (SchH / VPG / IPO) / IFH / RH im Berechnungsjahr (wenn im JGV MH geführt).
  • Punktevergabe LJV: 1 Punkt pauschal und maximal gesamt für bestandene BP im Berechnungsjahr, wenn über den JGV MH (ARGE JV Lahn-Ohm  / JV Marburg) geführt. 
  • Punktevergabe JGV MH: 1 Sonderpunkt für die erfolgreiche Teilnahme an den vereinsinternen JGV MH Leistungsvergleichen (Langschleppe Kanin / Fließgewässer / Jagdschutz / Nachtübung; Voraussetzung Hund ist jagdlich brauchbar am Prüfungstag des Leistungsvergleichs) / erfolgreiche Teilnahme an einem JGV MH-Geländemarsch mit Hund / Teilnahme an einem JGV MH-Seminar / JGV MH-Mitgliederversammlung/-Stammtisch / JGV MH-Gebrauchshundeführerlehrgang / JGV MH-Ausbildungsmodul Schwarzwildgatter / JGV MH-Sommerfest / JGV MH-Richter-Übungsleiterschulung / JGV MH-Vereinsschießen / JGV MH-Naturschutzeinsatz / JGV MH-Arbeitseinsatz / JGV MH-Öffentlichkeitsarbeit / JGV MH-Hubertusmesse im Berechnungsjahr.
  • Nur bei Punktegleichstand: 1 Punkt für nachgewiesene Raubwild-/zeug- (Härtenachweis) oder Mannschärfe (JGV MH-Wesenstest oder behördliche Anerkennung); 1 Punkt für nachgewiesenen Laut.
  • Jede erfolgreich abgelegte Prüfung-/stufe zählt im Berechnungsjahr nur einmal für die Punktvergabe. Doppelführungen von derselben Prüfung-/stufe im Berechnungsjahr zählen nicht (Beispiele: 2 x HZP oder 1 x HZP + Bundes-HZP oder 2 x BH/VT).
  • Im Berechnungsjahr müssen mindestens je 1 Punkt aus den Vergabebereichen JGHV, VDH und JGV MH verrechenbar sein.
  • Eine bestandene BP des LJV ist im Berechnungsjahr für die Vergabe des Titels nicht erforderlich.
  • Berechnungsjahr im Sinne dieser Verleihungsbestimmung ist der 01. Januar bis zum 30. November eines jeden Jahres. Eine Übertragung von erreichten Punkten in das Folgejahr, das Hinzuziehen von Leistungen zur Bepunktung aus dem Vorjahr und das Sammeln von Punkten aus verschiedenen Jahren ist nicht möglich. Ausnahme bei Punktegleichstand: HN / MS und Laut.
  • Der Antrag für die Verleihung des Titels "JGV MH-Vereinsmeister" muss bis zum 01. Dezember des Berechnungsjahres durch das Mitglied bei der Geschäftsstelle des JGV Mittelhessen eingereicht worden sein. Später eingereichte Anträge bleiben unberücksichtigt.
  • Änderungen durch Vorstandsbeschluss im laufenden Berechnungsjahr vorbehalten, insbesondere was die Punktvergabe der erbrachten Prüfungsleistungen durch den JGV Mittelhessen, sowie die Aktivitätsbewertung im JGV Mittelhessen betrifft. Maßgabe ist stets die Gleichbehandlung der Mitglieder und auch die Nachvollziehbarkeit für die Verleihung des Ehrentitels JGV MH-Vereinsmeister, auch in der öffentlichen Wahrnehmung außerhalb unseres Vereins.