GEBRAUCHSHUNDE - JAGD - KAMERADSCHAFT - NATUR- UND WILDTIERSCHUTZ


Werde auch Du JGV MH - Kamerad/in und Teil unserer Gemeinschaft!

Mitglied im JGV Mittelhessen kann jede unbescholtene Person werden. Ausgenommen sind gewerbsmäßige Hundehändler und Vermehrer von Hunden, welche nicht Züchter im JGHV/VDH/FCI sind.

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Referenzpersonen sind anzugeben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand einstimmig.

Mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrages wird die Satzung des Vereins JGV Mittelhessen e. V., sowie die Satzung und Ordnungen des JGHV und des HSVRM/dhv im VDH anerkannt.

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Auf den folgenden Unterseiten der Rubrik Mitgliederwesen sind zu finden:

  • JGV MH - Aufnahmeantrag (Mitglied werden)
  • JGV MH - Satzung
  • JGV MH - Ehrungen
  • In Memoriam

In allen Fragen zur Mitgliedschaft in unserem Verein berät die JGV MH - Geschäftsstelle:

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