Ausschreibung Mittelhessen-VJP 2025
Jagdgebrauchshundverein Mittelhessen e.V., (EDV Nr. 1118) VJP am 26.04.2025 um Marburg
Beschränkt auf 12 Hunde, Mitglieder haben Vorrang.
Gemeldete Hunde müssen einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut (Impfpass) nachweisen.
Es können nur Hunde zugelassen werden, die nachweislich mindestens 4 Wochen und längstens 1 Jahr vorher gegen Tollwut geimpft worden sind oder mit einem Impfstoff geimpft wurden, der eine Wirkung länger als 1 Jahr begründet.
Nennungen auf Formblatt 1 (aktuelle Ausführung: www.jghv.de) mit Kopie der Ahnentafel)
Nennschluss: 01.04.2025
Nenngeld Mitglieder/Nichtmitglieder 90,00/130,00 € = Reugeld
Nennformular, Kopie Ahnentafel und Nenngeld in einem verschlossenen Umschlag dem jeweiligen Übungsleiter im laufenden Ausbildungsbetrieb - Vorbereitung zur Anlagenprüfung - abgeben.
Es gelten die allgemeinen Meldebedingungen des Jagdgebrauchshundverband (JGHV).
Mobilfunk 0177 879 7 173
AUSBILDUNG, PRÜFUNG, LEISTUNGSERHALT, EINSATZ - JAGDGEBRAUCHSHUNDVEREIN MITTELHESSEN E. V.!