Der Heimat verpflichtet - Im Dienst für Jagd-, Wild-, und Naturschutz


- Positionsbestimmung der JGV JaNa MH -

Jagd und Naturschutz in Deutschland sind keine Gegensätze

Vielmehr überschneiden sie sich hinsichtlich ihrer gemeinsamen Aufgaben, wie z. B. in der Biotophege.

Jagd trägt in unserem Land zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei. Sie unterstützt und ergänzt oftmals Strategien des Naturschutzes.

Eine Bestandgefährdung einer Wildart durch die Jagd ist in Deutschland ausgeschlossen, denn durch das Bundesjagdgesetz und aus ihrem Selbstverständnis heraus sind die deutschen Jäger zur Hege und damit zum aktiven Schutz der Natur verpflichtet.

Die Pflicht zur Hege eines artenreichen und gesunden Wildbestandes obliegt den Jagdausübungsberechtigten und den Grundeigentümern in einem Jagdbezirk, zum Beispiel auch durch die Bereitstellung von Flächen für die Biotophege. Keiner anderen Gruppe in der Bevölkerung ist diese Hegepflicht mit ihren vielfältigen Aufgaben wie dem Biotopschutz als wesentlicher Bestandteil des Artenschutzes gesetzlich auferlegt worden.

Vielfältig strukturierte und naturnahe Lebensräume bieten jagdbaren und nicht-jagdbaren Wildtieren, sowie einer Vielzahl von wildlebenden Pflanzenarten ihren Ansprüchen gerechte Lebensräume.

Bei Eingriffen und Beeinträchtigungen durch den Menschen leiden nicht nur jagdbare Wildarten, sondern alle Arten und Lebensgemeinschaften gleichermaßen.

  •  Wildhege

Alle Maßnahmen die der Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes dienen und eine nachhaltige Nutzung gewährleisten, fassen wir Jäger unter dem Begriff Wildhege zusammen.

Zu diesen Maßnahmen zählt auch der Jagdschutz.

Der gesetzlich zugewiesene Jagdschutz ist flächendeckend in allen Revieren, insbesondere in Schutzgebieten unverzichtbar.

Alle Jäger werden zur Erfüllung der Jagdschutzaufgaben im Rahmen ihrer umfangreichen Jägerausbildung geschult. Die staatliche und bundesweit anerkannte Prüfung des Jägers ist bekanntermaßen nicht einfach und gesetzlich vorgeschrieben.

  • Biotophege

Alle Biotoptypen sind zur Bewahrung intakter Lebensgemeinschaften zu fördern. Nicht nur die, die sich auf die Erhaltung der seltenen oder gefährdeten Lebensräume konzentrieren.

Eine Unterscheidung ob die darin lebenden Arten „nützlich“ oder „schädlich“, „jagdlich nutzbar“ sind oder nicht, darf es nicht geben.

Der Biotopschutz durch den Jäger dient auch den Tierarten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen.


Wer seine Heimat liebt, der schützt sie auch


  •  Naturschutz durch den Jäger

Von der Öffentlichkeit oftmals nicht beachtet und gewürdigt leistet die deutsche Jägerschaft viel im Naturschutz.

Die Aktivitäten erstrecken sich vom Biotopschutz über Biotopvernetzung hin zu den gezielten Artenschutzprogrammen für die besonders gefährdeten Arten unserer Heimat.

Mit zum Teil beträchtlichem selbst geleisteten finanziellen Aufwand und viel ehrenamtlichen Engagement Einzelner und auch von Naturschutzgruppen innerhalb der Jägerschaft dienen die durchgeführten Maßnahmen einer artenreichen und landschaftstypischen Kulturlandschaft.

Einige Landesjagdverbände haben zur Umsetzung von Maßnahmen im Naturschutz NATURLAND- bzw. WILDLAND-Gesellschaften gegründet.

Oft werden durch diese Gesellschaften bedrohte und aus naturschutzfachlicher Sicht wertvolle Flächen erworben. Zusammen mit den Jägern vor Ort, Grundbesitzern und Naturschützern aus anderen Verbänden wird für deren Pflege und Erhaltung gesorgt.

  •  Wildtiermonitoring

Die deutschen Jäger liefern durch ihre flächendeckende Präsenz und ständige Beobachtung in den Revieren sehr wichtige Informationen zur aktuellen Bestandsituation von Wildtieren und ebenfalls über den Zustand ihrer Lebensräume. Diese Informationen sind eine der wesentlichen Voraussetzungen für ein effektives Management der Nutzung und Erhaltung.

  •  Jagd in Schutzgebieten

Grundsätzlich ist die Jagdausübung in allen Schutzgebietskategorien zulässig und geboten. Selbstverständlich können übergeordnete Schutzziele Einschränkungen oder Verpflichtungen in der Jagdausübung nach sich ziehen.

Die Regelungen zur Jagdausübung müssen notwendig und angemessen sein. Sie müssen sich am jeweiligen Schutzzweck und an den Bedingungen vor Ort, wie Art, Größe und Struktur des jeweiligen Schutzgebiets orientieren.

  • Aus- und Fortbildung von Naturschützern im Jagdgebrauchshundverein Mittelhessen

Die wichtige Aus- und Fortbildung unserer Mitglieder in den Belangen des Wildtier- und Naturschutzes und in anderen jagdlichen Bereichen wird innerhalb der Jagd- & Naturschutzgruppe des Jagdgebrauchshundverein Mittelhessen (JGV JaNa MH) durch besonders qualifizierte Ausbilder der Jäger & Naturschule Mittelhessen und außerhalb des Vereins durch die anerkannte Umweltvereinigung Wildhüter St. Hubertus durchgeführt.

Dadurch können unsere Mitglieder in einem Zertifikatslehrgang zum Schutzgebietsbetreuer / Naturschutzwart (JGV MH) und Naturführer (JGV MH) vor Ort qualifiziert werden.

Der Zertifikatslehrgang der anerkannten Umweltvereinigung Wildhüter St. Hubertus ist eine bundesweit einheitliche Ausbildung von bereits geprüften und damit fachlich geeigneten Jagdaufsehern zum zertifizierten Revierhegemeister (WSH) und Wildhüter (WSH) und sichert dauerhaft die Qualität unserer Naturschutz-Pädagogik auf sehr hohem Niveau. Die Grundlage hierzu bildet die Lehrgangsordnung der Berufsjäger, ist aber keine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz.

  •  Das Verhältnis zu anderen Naturschutzgruppen und Verbänden

Ausdrücklich zollen wir auch der vielfältigen und in hervorragender Weise durchgeführten ehrenamtlichen Arbeit von Naturschützern anderer nicht-jagdlich orientierter Naturschutzgruppen und Verbänden unseren Respekt und Anerkennung, wohlwissend, dass wir nicht bei allen naturschutzfachlichen Themen und nicht immer in allen Punkten der gleichen Meinung sind.


Naturschutz vor Ort ist auch immer Heimatschutz


Nur wer ein unverkrampftes Verhältnis zu seiner Heimat und Herkunft, seinen Landsleuten und Mitmenschen hat, ist auch wirklich bereit Wildtier-, Natur- und Umweltschutz in unserem Land ernsthaft zu betreiben und damit auch unsere Lebensgrundlagen schützen zu wollen. Eine Zusammenarbeit mit Extremisten kommt daher für uns nicht in Frage.

Wir stellen auch immer wieder fest, dass die Zusammenarbeit von echten Naturschützern vor Ort und an der Basis weniger geprägt ist von ideologisch-politischen Denken und Handeln von Organisationen und Parteien.

Deshalb bemühen wir uns, die Sachargumente in den Vordergrund naturschutzfachlicher Fragen zu stellen und reichen allen Naturschützern, die das verstehen und genauso sehen wie wir, freundschaftlich die Hand zur Zusammenarbeit.

 

Amöneburg, den 01. Februar 2012 , redaktionell überarbeitet am 15. Oktober 2023

JGV JaNa MH - Fachbeirat im JGV Mittelhessen


Natur- und Wildtierschutz im Jagdgebrauchshundverein Mittelhessen e. V.