Die Zucht, Haltung und Führung von Jagdgebrauchshunden stellt kein Selbstzweck dar.

Durch Selektion nach Gesundheit, Wesensfestigkeit und Leistungsmerkmalen in der Gebrauchshundezucht (Leistungszucht) tragen Züchter und Zuchtverbände  der verschiedensten Jagdgebrauchshunderassen dafür Sorge, der Jägerschaft für den praktischen Jagdbetrieb leistungsfähige Gebrauchshunde in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen.

Gebrauchshunde aus Leistungszuchten verfügen über spezifische Gebrauchshundeeigenschaften und –fähigkeiten oder auch Wesenseigenschaften, die je nach Rasse mehr oder weniger ausgeprägt sein können.
Zu den Wesenseigenschaften eines Gebrauchshundes zählen der Kampftrieb, die Härte, die Schärfe, der Mut oder auch Schneid genannt, die Führigkeit, das Temperament und der Schutztrieb.

Wir vertreten die Ansicht, dass Haltung und Führung von Jagdgebrauchshunden nicht zur reinen Liebhaberei bzw. zum Statussymbol werden darf.

Der Jagdgebrauchshund ist ein Hund mit einem Beruf. Ein Arbeitshund oder auch der Diensthund des Jagdausübungsberechtigten!

Kann er seine angewöften physischen und psychischen Eigenschaften und Fähigkeiten nicht ausleben, dann fehlt  es ihm nicht nur an einer artgemäßen Haltung. Oftmals ist die Endstation, der nie begonnenen Karriere als Jagdgebrauchshund, die Verwahrung im Tierheim. Manchmal, meist nach Zwischenfällen mit besonders triebstarken und aus jagdkynologischer Sicht hoch veranlagten Tieren, wird die erlösende Spritze durch die Behörden angeordnet.

Ersparen Sie sich und vor allem dem Hund aus jagdlicher Leistungszucht diesen Weg von Anfang an, wenn Sie ihm nichts anderes bieten können als einen Daueraufenthaltsort in Ihrem schicken Geländewagen, Zwinger oder Ledersessel.

Diese gutgemeinte Empfehlung des JGV Mittelhessen ist nicht nur ausschließlich für den Nichtjäger, sondern auch für den Jagdscheininhaber bestimmt.